Visa für die USA | L-1 Visum für unternehmensinterne Mitarbeiter (2024)

Visa für die USA | L-1 Visum für unternehmensinterne Mitarbeiter (1)

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Auf dieser Seite lesen Sie:

  • Für wen ist das L-1 Visum?
  • Wie lange ist das L-1 Visum gültig?
  • Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?
  • Alle Infos zum L-1 Visum kurz und knapp im Video
  • Welche Voraussetzungen gelten für L-1 Visumsantragsteller?
  • Alle Voraussetzungen müssen bei Einreichen der Petition erfüllt sein
  • Blanket-Petition – Wann die Petition für ein L-1 Visum entfällt
  • Familienangehörige und L-1 Visum
  • Unsere Beratung zum L-1 Visum

Für wen ist das L-1 Visum?

Visa für die USA | L-1 Visum für unternehmensinterne Mitarbeiter (3)

a) Gründung einer Zweigstelle, Tochterunternehmung oder eines Büros in den USA

Für Unternehmer, die in Deutschland schon einen laufenden Betrieb aufgebaut haben, besteht die Möglichkeit, ein sog. L-1 Visum zu beantragen, um, nach formaler Gründung, in den USA eine Zweigstelle, ein neues Büro oder eine Tochterunternehmung aufzubauen oder Mitarbeiter in ein bereits bestehendes, konzernangehöriges Unternehmen zu entsenden.

b) L-1 Visum als Alternative zum E-2 Visum

Ein L-1 Visum kommt insbesondere auch dann in Frage, wenn der Weg in die USA über ein E-Visum versperrt ist, weil die entsprechenden Voraussetzungen, beispielsweise im Hinblick auf den bestehenden Handel, die erforderliche Investition oder die Staatsangehörigkeit – die ja beim E-Visum eine wichtige Rolle spielt –, nicht erfüllt sind bzw. werden können.

c) L-1 Visum für Nonprofit-Organisationen

Ferner bietet das L-1 Visum auch Nonprofit-Organisationen, die sich per se nicht für ein E-Visum qualifizieren können, die Möglichkeit, in den USA Fuß zu fassen.

Wie lange ist das L-1 Visum gültig?

Das L-Visum zur Eröffnung eines neuen Büros ist für ein Jahr gültig bzw. der Aufenthalt in den USA für ein Jahr erlaubt, danach muss es verlängert werden. Bei Verlängerungen oder bei L-Visa, die zur Mitarbeit von bereits geschäftstätigen Unternehmen beantragt werden, kann ein Aufenthalt von bis zu drei Jahren gewährt werden. Verlängerungen sind für jeweils zwei Jahre möglich.

Ein L-Visum kann man nicht beliebig oft verlängern. Der Inhaber eines L-1A Visums (Manager, Executive) kann damit maximal sieben Jahre in den USA arbeiten, der Inhaber eines L-1B Visums (Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen) für nicht mehr als fünf Jahre. Dabei zählt nicht die Inhaberschaft des Visums für den genannten Zeitraum, sondern der physische Aufenthalt in den USA. Für Pendler, die ihre Arbeitszeit zwischen dem US-Unternehmen und einem Konzernunternehmen außerhalb der USA aufteilen, können ggf. Ausnahmen bestehen, d.h. dass eine Verlängerung über die fünf bzw. sieben Jahre hinaus möglich ist.

Außerdem ist zu beachten, dass das L-Visum immer nur zusammen mit einer Petition gültig ist. Es kann durchaus sein, dass ein Visum für fünf Jahre erteilt wird, die Petition aber nur für drei Jahre gültig ist, dann darf man auch nur drei Jahre in den USA arbeiten und müsste vor Ablauf die Petition verlängern lassen, allerdings ohne ein neues Visum beantragen zu müssen.

Firmengründung in den USA – Full-Service-Kanzlei berät zum US-Markteintritt

Neben der Beratung in US-Visumsangelegenheitenbegleiten unsere Anwälte/US-Anwälte auch den Markteintritt Ihres Unternehmens in die USA. Wir unterstützen Sie bei der

  • Wahl der passenden Unternehmensform (LLC, Corporation, Partnership)
  • Wahl des US-Bundesstaates für die Firmengründung
  • Gründung und Anmeldung auf Bundesebene, Bundesstaats- und Lokalebene
  • Steuerberatung (Wegzugbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen/DBA-USA)
  • Nationalen und internationalen Vertragsgestaltung
  • US-Patent- und Markenregistrierung
  • Complianceberatung bezüglich Rechtsvorschriften der US-Regierungsbehörden

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Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

1. Beziehung zwischen den beiden beteiligten Unternehmen

Voraussetzung ist zunächst, dass das im Heimatland bestehende Unternehmen und das in den USA gegründete Unternehmen bzw. das zu eröffnende Büro in einer qualifizierenden Beziehung zueinander stehen.

Eine solche qualifizierende Beziehung ist beispielsweise gegeben, wenn eine unselbstständige Zweigstelle in den USA gegründet wird. Sie kann aber auch dann vorliegen, wenn beide Unternehmen rechtlich selbstständig sind. Entscheidend ist dann vor allem, dass das eine Unternehmen am anderen beteiligt ist und dass ein Unternehmen faktisch die Kontrolle über das andere ausübt. Eine Mehrheitsbeteiligung ist allerdings nicht zwingend erforderlich.

Eine für ein L-1 Visum qualifizierende Beziehung liegt schließlich auch vor, wenn beide Unternehmen im Eigentum und unter der Kontrolle einer dritten Gesellschaft oder einer natürlichen Person stehen, beispielsweise ein und demselben Einzelunternehmer gehören.

Das L-1 Visum kommt also in der Regel bei Mutter-, Tochter- oder auch Schwestergesellschaften in Betracht.


2. Laufende Geschäftstätigkeit in Deutschland

Das Heimatunternehmen muss seine Geschäftstätigkeit aufrechterhalten, während sich der Mitarbeiter in den USA befindet. Ein L-1 Visum ist also nicht geeignet für Einzelunternehmer, deren Betrieb zu Hause stillsteht, während sie in den USA ein neues Unternehmen aufbauen.


3. Eröffnung eines neuen Büros in den USA

Im Zusammenhang mit der Entsendung eines Mitarbeiters zur Eröffnung eines neuen Büros muss – und zwar bei Antragstellung – nachgewiesen werden, dass ausreichend Bürofläche angemietet worden ist. Das Visum wird zunächst nur für ein Jahr ausgestellt.

Alle Infos zum L-1 Visum kurz und knapp im Video

Welche Voraussetzungen gelten für L-1 Visumsantragsteller?

Voraussetzung für ein L-1 Visum ist, dass die Person, die in die USA versetzt werden soll, entweder eine leitende Position im deutschen Unternehmen eingenommen hat oder unternehmensspezifische Spezialkenntnisse erworben und angewendet hat. Auch die Position in den USA muss eine leitende Position sein oder die Anwendung der im Ausland erworbenen Spezialkenntnisse erfordern. Die Position in den USA und in Deutschland muss aber nicht dieselbe sein, d. h. jemand mit Leitungsfunktion in Deutschland könnte auch mit Spezialkenntnissen in den USA eingesetzt werden und umgekehrt.

1. Leitende Position

In leitender Position ist eine Person dann tätig, wenn ihr die Leitung des Unternehmens oder einer seiner Abteilungen obliegt, sie die Aufsicht über andere Mitarbeiter in gehobener Position und zumindest ein Mitspracherecht im Hinblick auf Anstellung und Kündigung anderer Mitarbeiter hat.

2. Besondere Kenntnisse

Besondere Kenntnisse, die ebenfalls für ein L-1 Visum qualifizieren, können sich beispielsweise auf die Produktpalette oder die vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen beziehen. Aber auch für Tätigkeiten, die die intime Kenntnis der internen Unternehmensabläufe erfordern, kann ein L-1 Visum in Frage kommen. Unabdingbar ist in solchen Fällen jedoch, dass die von der Position geforderten Kenntnisse nicht auf dem US-Arbeitsmarkt vorhanden sind.

3. Dauer der Tätigkeit und Vollzeitbeschäftigung

Nicht zuletzt muss der Mitarbeiter, der in die USA entsendet werden soll, innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung mindestens für ein Jahr beim deutschen Unternehmen in leitender Position oder mit Spezialkenntnissen angestellt gewesen sein. Zu beachten ist dabei außerdem, dass nur eine Anstellung in Vollzeit in Betracht kommt und eine auch über mehrere Jahre sich erstreckende Teilzeitbeschäftigung in keinem Fall genügt.

Alle Voraussetzungen müssen bei Einreichen der Petition erfüllt sein

Zu bedenken ist, dass alle faktischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Petition gebilligt werden kann, zum Zeitpunkt des Einreichens der Petition vorliegen müssen. Fehlen Unterlagen, Nachweise oder Informationen wird die USCIS diese zwar in der Regel nachfordern (request for evidence), es wird aber keine Möglichkeit eingeräumt, die weiteren Voraussetzungen erst noch zu schaffen.

Wird zum Beispiel die US-Gesellschaft in einem US-Staat gegründet, soll der Antragsteller aber in einem anderen US-Staat tätig werden, so muss sowohl die staatliche Erlaubnis erteilt als auch schon ein Büro angemietet worden sein, wenn die Petition eingereicht wird. Wurde vergessen, den Mietvertrag einzureichen, so kann er in der Regel nachgereicht werden. Wurde aber vergessen, einen solchen abzuschließen, hilft es nicht, dies noch schnell nachzuholen und ihn nach Eingang der Petition hinterherzusenden. Es müsste eine vollständig neue Petition eingereicht werden.

Blanket-Petition – Wann die Petition für ein L-1 Visum entfällt

Die Beantragung eines L-1-Visums ist recht aufwendig. Der US-Arbeitgeber muss bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS vorab eine Petition mit den unterschiedlichsten Unterlagen einreichen. Erst nach Billigung der Petition kann dann der Mitarbeiter das eigentliche Visum beim US-Konsulat beantragen.

Allerdings gibt es für Unternehmen, die einige besondere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit der sog. Blanket-Petition. Diese ermöglicht es, dass die zu entsendenden Mitarbeiter tatsächlich nur den Termin beim US-Konsulat wahrnehmen müssen. Eine vorab einzureichende Petition ist also nicht mehr erforderlich.

Eine sog. Blanket-Petition kommt in der Regel nur für ein US-Unternehmen in Betracht, das mindestens ein Jahr geschäftstätig ist und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Über das US-Unternehmen (ggf. US-Konzern) wurden in den letzten zwölf Monaten erfolgreich mindestens zehn L-1 Visa beantragt (und zwar für managers, executives oder sog. specialized knowledge professionals, wobei in letztere Kategorie nur die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen fallen, Spezialkenntnisse allein also nicht ausreichen).
  • Das US-Unternehmen bzw. in den USA ansässige konzernangehörige Unternehmen haben einen Umsatz (annual sales) von mindestens 25 Millionen US-Dollar.
  • Das US-Unternehmen bzw. der US-Konzern beschäftigt in den USA mindestens 1.000 Arbeitnehmer.

Wurde eine solche Blanket-Petition erstmalig von der USCIS genehmigt, können weitere Mitarbeiter (manager, executives, specialized knowledge professionals), in die USA entsandt werden, ohne dass für diese vorher eine Petition eingereicht wird. Es genügt ein Konsulatstermin.

Familienangehörige und L-1 Visum

Ehepartnern und unverheiratetenKindern unter 21 Jahren kann ein L-2 Visum ausgestellt werden. Allerdings darf nur der Ehepartnerin den USA arbeiten, nicht die Kinder.

Unsere Beratung zum L-1 Visum

Sie haben Fragen zum L-1 Visum für die USA? Unsere spezialisierten Anwälte sind Ihnen bei der Wahl des richtigen Visums sowie bei der Durchführung des notwendigen Antragsverfahrens behilflich. Sie erreichen uns per E-Mail (info@visum-usa.com) und telefonisch (+49 69 76 75 77 85 26), oder nutzen Sie gern auch unser Online-Terminbuchungssystem.

Hinweis: Wenn Sie bereits wissen, dass ein L-1 Visum das richtige Visum für Sie ist und Sie eine (kostenpflichtige) Erstberatung daher nicht benötigen, können Sie uns auch direkt mit der Beantragung eines L-1 Visums beauftragen!

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Blogbeiträge zum Thema:

Zahlung von USCIS-Gebühren: Bank vorab informieren!

Viele Visumskategorien erfordern vor der Beantragung des eigentlichen Visums, dass durch den sog. Petitioner vorab eine Petition bei der USCIS eingereicht und von dieser gebilligt worden ist. Damit die USCIS die Unterlagen zur Bearbeitung überhaupt annimmt, müssen v.a. die Antragsformulare handschriftlich unterschrieben und die Gebühren gezahlt sein.

Erhöhung der Gebühren für Visum und Petition

Die Gebühren der US-Behörden für Visumsanträge und die Bearbeitung von Petitionen haben sich erhöht.

Mitarbeiter entsenden mit dem L-1 Visum: Voraussetzungen für die „blanket petition“

Nicht alle Mitarbeiter, die für eine „individual petition“ in Betracht kommen, können auch ein L-Visum über eine „blanket petition“ erhalten. Die „blanket petition“ ist dabei die sehr viel einfachere Option. Dafür muss das Unternehmen jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

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FAQs

Can I apply for a L1 visa while in the USA on a B1 visa? ›

Yes, you can change status from B1/B2 to L1 in the US. The B1/B2 visa and the L1 visa are both non-immigrant visas. The process of going from 1 non-immigrant visa status to another non-immigrant visa status is called a change of status.

Who is eligible for an L1 visa in the USA? ›

Under U.S. immigration law, a worker qualifies for an L-1 visa if the person has been employed outside the U.S. by the sponsoring company for at least one continuous year out of the past three years, and is being transferred to the U.S. to work as a manager, executive, or specialized knowledge worker.

How to prove specialized knowledge for L1B? ›

How do you prove that someone has specialized knowledge?
  1. Education documents of the employee.
  2. Documentation of training the employee has received.
  3. Experience letters from prior employers if related to the claimed specialized knowledge.
  4. Payroll records establishing the number of years the employee has been with the company.
Sep 28, 2023

Can I start a business on an L1 visa? ›

The L1 category does not permit self-petitioning or self-employment. It requires a qualifying employer to file the petition. Notwithstanding the L1 visa category's prohibition on self-petitioning, the category does not strictly preclude a business owner from having his or her own business act as the petitioner.

How do I change the status of my L1 visa? ›

3. Adjustment of Status or Consular Processing: L-1 visa holders living in the U.S. can apply for a green card through the adjustment of status process (Form I-485). Those outside the U.S. will apply via consular processing at the U.S. Embassy or consulate in their country of residence.

Can I buy a house in the USA on an L1 visa? ›

Eligibility and Visa Types: Nonimmigrant visa holders, including those on B1/B2, TN, L1, F1, and H1B visas, are eligible to purchase houses in the U.S. The absence of explicit restrictions allows foreign nationals to invest in real estate.

Can an L1 visa lead to a green card? ›

The L1 visa is a non-immigrant visa and so it is temporary and does not directly lead to a green card. In order to go from an L1 visa to a green card, you must apply for and get approved for an immigrant visa classification.

Is L-1 better than H-1B? ›

Both L1 and H-1B visas are used by employers to hire nonimmigrants for work in the United States. The L1 is available for work managerial or executive capacity whereas H-1B visas are typically used for specialized occupations.

Can my spouse work in USA if I have L1 visa? ›

The spouse of a L-1 visa holder is allowed to work as long as they attain an Employment Authorization Document (EAD) from US Citizenship and Immigration Services (USCIS). These cards must be renewed every two years.

What are the questions asked in L1A visa interview? ›

L1A visa questions
  • What will you have responsibility for under the US based role?
  • How many employees will report directly to you?
  • Will you have budget control?
  • Will you have responsibility for recruiting and dismissing employees? When did you last hire an employee? ...
  • Who will you report into?

What happens if you are laid off on L1B visa? ›

If sponsored employment is lost, such as being laid off, there is generally a 60-day grace period for work visa holders to find a new job before they have to leave the country.

Can L1 be extended beyond 5 years? ›

Extension beyond the 5-year and 7-year limits

Any period, which is at least 1 full day, spent outside the U.S. is eligible to be recaptured, meaning it can be added back to the total 7 year or 5 total period of stay.

How much investment is required for L1 visa? ›

The L1 visa allows business owners who have worked for their company outside the US for one year within the last three years to establish a business in the US without having to invest a significant amount, as required by the EB5 immigrant investor scheme (where at least $900,000 investment is needed).

Who is eligible for L1 visa? ›

To qualify for an L1 visa, the foreign worker seeking transfer to the US must have been continuously employed by the foreign company, full-time, for at least 1 year within the last 3 years prior to filing the L1 petition.

How much does it cost for a company to sponsor L1 visa? ›

L-1 Visa Cost

In general, there is a $1385 fee to file Form I-129 (Petition for Nonimmigrant Worker) with USCIS ($695 for smaller employers and nonprofits). In some cases, an additional $500 anti-fraud fee may be required, depending on the circ*mstances and the employer.

Can I change from B1 to L1? ›

If you have a basis for a L-1 visa based on an intra-company transfer relationship, then you can file for a change of status within the US and your spouse and children would be eligible for a change of status to L-2 if your status is approved. Yes, it is possible to apply for a change of status from B1 to L1.

Can I apply for a L1B visa while in the USA? ›

Can I apply for an L1 Visa while in the USA? Yes, but it's important to consult with an attorney to be sure to minimize the risk of unlawful presence.

Can I change from B1 to F1 visa while in the US? ›

If you are in the United States on a visitor visa, you can still change to F-1 student status to reflect your new circ*mstances. If you want to do this, you will already need to have been accepted to study at a U.S. academic institution, and fulfill all the other requirements of the F-1 visa.

Can you apply for a green card while on a B1 visa? ›

As a B-1/B-2 visitor, you could potentially apply for a green card from within the United States, a process known as “adjustment of status” (AOS). You can also apply from your home country using consular processing.

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Author: Carmelo Roob

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Name: Carmelo Roob

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